Abstract

Grundsatzlich steht es Unternehmen frei, ihren Kapitalbedarf durch Eigen- oder Fremdmittel zu decken. Mit der Einfuhrung der Zinsschranke soll neben einer Sicherung des deutschen Steuersubstrats eine Erhohung der Eigenkapitalquote deutscher Unternehmen erreicht werden. Auf der Basis des Kapitalstrukturmodells von Miller (J Finance 32:261–275, 1977) analysieren wir, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Zinsschranke dazu fuhrt, dass Fremd- gegenuber Eigenkapital steuerlich diskriminiert wird. Es zeigt sich, dass unabhangig von der Beteiligungsquote der Investoren und unabhangig von der optimalen Dividendenentscheidung der Unternehmen sowohl ohne als auch mit Berucksichtigung der Zinsschranke fur die Investoren in den meisten Fallen eine Indifferenz hinsichtlich der Finanzierungsarten moglich ist. Diese Indifferenz bei der Finanzierungsentscheidung hangt insbesondere von der Hohe des EBITDA, dem abziehbaren Anteil des EBITDA, den Steuersatzen sowie von der Zeitspanne ab, nach der Verauserungsgewinne realisiert werden. Die relative Vorteilhaftigkeit der Vergabe von Fremdkapital nimmt durch die Einfuhrung der Zinsschranke fast immer ab. Im Einzelfall kann die Vergabe von Fremdkapital durch die Zinsschranke jedoch auch begunstigt werden. Es zeigt sich, dass es auch bei Anwendung dieser Zinsabzugsbeschrankung fur viele Investoren vorteilhaft ist, Fremdkapital zur Verfugung zu stellen. Dies gilt auch fur den Fall, dass eine Fremdfinanzierung der Unternehmen nicht durch Anteilseigner, sondern durch externe Dritte erfolgt und die Anteilseigner korrespondierend dazu liquide Mittel in gleicher Hohe am Kapitalmarkt anlegen. Damit bleibt abzuwarten, ob das Ziel der Erhohung der Eigenkapitalquote erreicht werden kann.

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