Abstract
Die Notfallmedizin hat sich zwischenzeitlich nicht nur etabliert, sondern ein Niveau erreicht, das den ursprünglichen Forderungen der Vorverlagerung der klinischen Intensivtherapie entspricht. Die Bundesärztekammer definierte 1994 in ihrem gesundheitspolitischen Programm die Notfallmedizin als „schnell geleistete präklinische Medizin zur Abwendung unmittelbarer Lebensgefahr oder zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden mit den Mitteln der Intensivmedizin am Notfallort”. Voraussetzung hierfür ist wie im klinischen Bereich nicht nur die Existenz entsprechender medizinischer Standards als Basis für ein konsentiertes Handeln, sondern auch Kenntnisse und Erfahrungen, die derzeit weder im Rahmen der Ausbildung noch durch den alleinigen Besuch eines Kurses von 80 Stunden zum Erwerb der Zusatzbezeichnung vermittelt werden können. Um den Forderungen der präklinischen Notfallmedizin und damit den Forderungen des betroffenen Patienten gerecht zu werden, bedarf es deshalb einer fundierten Fortbildung.
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