Abstract

ZusammenfassungLebensältere Personen stellen einen beachtlichen Anteil der in Sicherungsverwahrung Untergebrachten. Zudem blicken Untergebrachte häufig auf Lebensläufe, die altersbedingte Einschränkungen begünstigen, zurück. Da Vollzugsgesetze keine besonderen Vorgaben für den Umgang mit älteren Untergebrachten vorsehen, obliegt es den einzelnen Einrichtungen, entsprechende Angebote zu schaffen. In vorliegendem Artikel wird die Alterszusammensetzung von Sicherungsverwahrten dargestellt und ein Überblick über die in den Einrichtungen bestehenden Maßnahmen und Angebote für ältere Untergebrachte gegeben. Die Daten stammen aus einer jährlichen Stichtagserhebung durch die Kriminologische Zentralstelle (KrimZ) und einer in diesem Rahmen durchgeführten Abfrage bei den Einrichtungen der Sicherungsverwahrung. Das Durchschnittsalter bei Antritt der Sicherungsverwahrung ist über 47 Jahre. Im Jahr 2022 waren die Untergebrachten im Durchschnitt etwa 55 Jahre; mehr als ein Viertel waren über 60 Jahre alt. Elf Einrichtungen haben Angaben gemacht. Es ist festzustellen, dass bisher kein einheitlicher Stand beim Umgang mit den besonderen Bedarfen von älteren Untergebrachten existiert. Mögliche Reaktionen auf die Bedürfnisse Älterer sind bestimmte bauliche Maßnahmen (n = 10) und Anpassungen in der Ausstattung (n = 10) sowie das Zurückgreifen auf spezielles Personal (n = 4) oder Schulungen für Mitarbeitende (n = 1). Außerdem können Maßnahmen der Gesundheitsversorgung (n = 8) und spezifische Behandlungsangebote für körperliche (n = 5) und geistige Fitness (n = 7) die Situation älterer Untergebrachter verbessern. Eine Schaffung systematischer Strukturen zum Umgang mit älteren Personen in Sicherungsverwahrung würde die Einrichtungen mit dieser Aufgabe nicht allein lassen und gleichzeitig eine menschenwürdige Unterbringung der Sicherungsverwahrten garantieren.

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