Abstract

Die Mitteilung der Europaischen Kommission ,,Building a European Data Economy vom 10. Januar 2017 enthalt unter anderem den Vorschlag ein ,,data producer's einzufuhren. Die Frage, ob ein solches Ausschlieslichkeitsrecht an Daten eingefuhrt werden soll, oder nicht, wurde in der Literatur bereits ausfuhrlich diskutiert. Der vorliegende Beitrag widmet sich dagegen in erster Linie der moglichen Ausgestaltung eines solchen Datenherstellerrechts. Er orientiert sich dabei an den aktuellen Vorschlagen der Kommission, die das Konzept eines moglichen ,,Dateneigentums bereits sehr prazise und dogmatisch konsistent aufzeigen. Damit soll jedoch nicht die Frage, ob ein solches Recht aus okonomischen oder anderen Grunden eingefuhrt werden sollte, oder nicht, auf die Seite gedrangt werden. Die Kommissionsmitteilung stellt ausdrucklich klar, dass ein data producer's right nur ein moglicher Baustein eines zukunftigen Europaischen Rechtsrahmens fur die Datenwirtschaft ist. Auch auf die Schaffung nicht-exklusiver Vermogensrechte als mogliche Alternative wird ausfuhrlicher eingegangen.

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