Abstract
AbstractNachahmerpräparate biopharmazeutischer Originalpräparate können diesen lediglich ähnlich sein und heißen folgerichtig “Biosimilars”. Die EU‐Zulassungsstandards für Biosimilars haben sich bewährt und sollten deshalb aufrecht erhalten werden. Darüber hinaus dürften bessere Aufklärung und mehr Transparenz die Akzeptanz von Biosimilars sehr viel mehr befördern als weitere dirigistische Markteingriffe.
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