Abstract

Der Staat stellt ostdeutschen Unternehmen uber die betriebliche Wirtschaftsforderung und betriebsnahe Arbeitsmarktpolitik enorme finanzielle Mittel zur Verfugung. Bisher ging keine Untersuchung der Frage nach, welche Einflussfaktoren daruber entscheiden, ob die Fordermittel von den Betrieben genutzt werden. Im vorliegenden Beitrag wurde diese Frage mit Hilfe eines multivariaten Verfahrens (Probitschatzung) auf der Grundlage von Daten des IAB-Betriebspanels uberpruft. Danach nehmen eine Forderung eher grosere und wachsende Betriebe mit qualifizierter Belegschaft und zum Teil (Investitionsforderung) gutem technischen Stand in Anspruch. Betriebe, die sich in einer wirtschaftlich problematischen oder krisenhaften Situation befinden, werden durch die beiden Forderarten hingegen offensichtlich weniger erreicht. In beschaftigungspolitischer Hinsicht kritisch zu beurteilen ist, dass die Investitionszuschusse vornehmlich von Betrieben genutzt werden, die nicht an einen Branchentarifvertrag gebunden sind, und die Lohnkostenzuschusse uberwiegend von solchen Betrieben, die keinen Betriebsrat haben. Die Vergabe offentlicher Mittel erfolgt damit in weiten Teilen an Betriebe ohne Bindung an bestehende Mindeststandards bei Arbeits- und Entlohnungsbedingungen.

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