Abstract

Zusammenfassung Die jüngsten Reformbestrebungen in der europäischen Wettbewerbspolitik zielen vor allem auf die Umsetzung eines ökonomischeren Ansatzes. Am Beispiel der Fusionskontrol­le wird gefragt, ob dieser neue Ansatz tatsächlich eine ökonomischere Wettbewerbspolitik garantiert. In der Fusionskontrolle erfolgt die Umsetzung des ökonomischeren Ansatzes vor allem mit Hilfe einer stärkeren Einzelfallbeurteilung, was im Ergebnis zu einer Aufwertung der der „rule of reason“ führt. Im Zusammenhang mit dem ökonomischeren Ansatz ist jedoch zu fragen, ob die Europäische Kommission mit der Entscheidung, die Wettbe­werbspolitik stärker als bisher an einer „rule of reason“ auszurichten, nicht gleichzeitig auch eine sehr kostenträchtige Entscheidung trifft. Sie verzichtet auf die Vorteile von „per se“-Regeln in Form von mehr Transparenz, höherer Rechtssicherheit und geringeren Transaktionskosten. Ökonomisch wäre der neue Ansatz nur dann erfolgversprechend, wenn die Nutzen dieses Ansatzes, beispielsweise in Form einer höheren Entscheidungsqua­lität, die entsprechenden Kosten überwiegen würden. Erste Erfahrungen, dargestellt am Beispiel der Entscheidung Sony/BMG, stimmen jedoch skeptisch. Daher wird hier die The­se vertreten, daß ein ökonomischerer Ansatz nicht an der Einzelfallbeurteilung ansetzen sollte, sondern vielmehr an der Regelsetzung auf der Basis fundierter ökonomischer Theorie.

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