Abstract

Abstract. Albrecht Penck was one of the eminent representatives of Quaternary research in the first half of the twentieth century. But apart from this, there was a political-geographical side to Penck, which, since 1945, has long been ignored or downplayed by geographers. Today, given his concept of Volks- und Kulturboden, he is considered as having ushered in German geography the völkisch (ethno-nationalistic) turn. Thus, critics say, he paved the way for Nazi Lebensraum policies and became an accomplice in the resulting crimes. The present contribution examines Penck's political-geographical worldview and reaches an ambivalent conclusion regarding the accusations.

Highlights

  • Scheint kein Weg daran vorbeizuführen, auch Penck und seine Schule auf die Politik des NS-Regimes beziehen zu müssen und in seinen politisch-geographischen Arbeiten ein weiteres Beispiel für die „fließende Grenze zwischen Propaganda und Wissenschaftlichkeit“ (Kost, 1988: S. 346) zu erkennen

  • H.-D.: „Ein wachsendes Volk braucht Raum.“ Albrecht Penck als politischer Geograph, in: 1810–2010: 200 Jahre Geographie in Berlin, Herausgeber: Nitz, B., Schultz, H.-D. und Schulz, M., 2

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Summary

Der Tatvorwurf

Was immer und begründet an diesem provokanten Artikel und an den Ergebnissen der Forschungen Fahlbuschs (1999b) zu kritisieren war: Er hat eine überfällige Diskussion vorangebracht und weiterführende Arbeiten angestoßen, die gezeigt haben, dass die Volks- und Kulturbodenforschung nicht nur anschlussfähig an die Lebensraumideologie der Nationalsozialisten war, sondern viele ihrer Vertreter auch durch ihre Praktiken einer verbrecherischen Politik dienten. „Zweifellos“, so Etzemüller, selbst Historiker, sei ein solcher Ansatz „notwendig“ – „Ohne Individuen, deren Intentionen man kausal auf die Verbrechen des NS bezöge, könnte man eine Geschichte des Nationalsozialismus gar nicht schreiben“ –, doch ergäben sich zwei Probleme: Erstens werde bei posthumen Schulduntersuchungen leicht „die Unschuldsvermutung von vornherein“ ausgeblendet, um „methodische Ansätze mit moralischen Argumenten“ Im abschließenden Urteil orientiere ich mich an Etzemüller, speziell an seinem letzten Punkt

Der kolonialpolitische Penck
Der Sonderfall Deutschland
Der ethnopolitische Penck
Land im Osten für ein Volk ohne Raum?
Abschließende Reflexionen zur Anklage Pencks
Literatur
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Paper version not known

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