Das Ovarialkarzinom ist charakterisiert durch eine initiale Tumorausbreitung über Lymphspalten im Bereich der oberflächlichen Peritonealschichten. Der Tumor ist damit auf die peritoneale Höhle beschränkt, erst in der Folge kommt es zur Penetration und Metastasierung in die umgebenden Organe. Diesem Pathomechanismus versucht man bei der intraperitonealen Therapie mit Zytostatika und Zytokinen gerecht zu werden. Die Zielvorstellung ist, durch eine intraperitoneale Applikation von antineoplastischen Substanzen eine hohe lokale Wirksamkeit bei gleichzeitig geringer systemischer Toxizität zu erreichen. Voraussetzung ist jedoch eine geringe Tumormasse, da nur in diesen Fällen eine ausreichende Penetration und Resorption durch das Peritoneum gewährleistet ist unter Berücksichtigung einer geringen Eindringtiefe. Deshalb bestehen nur bestimmte Indikationen, die eine intraperitoneale Therapie sinnvoll erscheinen lassen. Der größte Benefit scheint demnach einer Salvage-Therapie zuzukommen bei kleinen Resttumoren nach Primärtherapie mit nur mikroskopischem Nachweis oder einem maximalen Tumordurchmesser der Einzelläsion von weniger als 0,5 cm. Eine weitere Indikation, allerdings ohne Tumormeßparameter, stellt die Konsolidierungstherapie bei Patientinnen mit fortgeschrittenem Ovarialkarzinom und chirurgisch erreichter kompletter Remission dar. Neben der operativen Technik der Portanlage, wobei das Hauptinteresse endoskopischen Verfahren gilt, kann über die Erfahrung mit verschiedenen Zytostatika und Zytokinen bei der IP-Verabreichung berichtet werden. Zum Einsatz kommen hierbei generell Substanzen, wie Cisplatin, Carboplatin, aber auch Mitoxantron und Paclitaxel. Von Interesse und als sehr hoffnungsvoll erweisen sich neue Substanzen, wie Topotecan. Eigene Ergebnisse bei der Anwendung von rekombinanten Tumornekrosefaktor Alpha mit Interferon Alpha oder Gamma konnten in Abhängigkeit der Tumorrestmenge eine gute Wirksamkeit gegenüber minimalen soliden Tumorrestanteilen (<0,2cm) in Abhängigkeit der Dosierung zeigen. Voraussetzung für eine IP-Therapie sind jeweils ein ausreichender intraperitonealer Verteilungsraum ohne Nachweis von Adhäsionen sowie der Einsatz ausreichender Verteilungsvolumina. Zur Bestätigung der genannten Indikationsstellungen zur IP-Therapie ist die Durchführung weiterer klinischer, randomisierter Studien anzustreben. Bei Einsatz einer IP-Therapie sind die genannten pathoanatomischen und pharmakokinetischen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollten Erfahrungen bei der systemischen Anwendung von Zytostatika und Zytokinen bestehen.