Abstract

ZusammenfassungDie Rolle des Christentums wird im gegenwärtigen Rechtsruck bisher als diffuser Identitätsmarker für das Eigene, als belonging without believing, beschrieben. Referenzen wie die christliche Kultur würden zwar für das Identitäre stehen, damit artikuliere sich aber eher ein säkulares und kulturelles als ein glaubendes Wir. Diagnosen dieser Art wurden bisher vor allem an öffentlichen Programmatiken oder Diskursen festgemacht. Weniger klar ist, wie christliche Wissensbestände auch auf der lebensweltlichen Ebene neuer lokaler Gruppen ihre Relevanz erhalten und zu einer kollektiven Identität der sogenannten Neuen Rechten beitragen. Aufbauend auf dem Konzept der affektiven Grenzziehungen, das den Blick für ebendiese erfahrungsbasierten Prozesse der Sinnstiftung schärft, geht dieser Beitrag den Bedeutungen und Funktionen des Christentums für verschiedene lokal agierende Gruppen (AfD, Pegida, Identitäre Bewegung) nach. Drei exemplarische Fälle verdeutlichen, wie facettenreich und damit auch umstritten das Christentum als verbindende Ressource der Neuen Rechten ist: Zwar zeigt sich ein vereinendes Potenzial in der gemeinsamen Identifikation mit dem Christentum als säkularisierter Kulturleistung. Doch letztlich offenbaren sich in den Positionierungen zum Christentum fundamentale Identitäts- und gesellschaftliche Ordnungsvorstellungen. Die Befunde verweisen damit auch auf die Grenzen einer gemeinsamen Politisierung durch den Ethnopluralismus.

Full Text
Paper version not known

Talk to us

Join us for a 30 min session where you can share your feedback and ask us any queries you have

Schedule a call

Disclaimer: All third-party content on this website/platform is and will remain the property of their respective owners and is provided on "as is" basis without any warranties, express or implied. Use of third-party content does not indicate any affiliation, sponsorship with or endorsement by them. Any references to third-party content is to identify the corresponding services and shall be considered fair use under The CopyrightLaw.