Abstract

[de] Spätestens durch den Aufsatz „Zum genetischen Verhältnis zwischen Notre-Dame-Klauseln und ihren Motetten" von Wolf Frobenius (1987) wurde die uneingeschränkte Gültigkeit des geradlinigen Entwicklungsgangs, den Friedrich Ludwig von der Notre-Dame-Klausel über die lateinische bis zur franzosischen Motette zeichnete, in Frage gestellt. Jedoch bleibt Frobenius eine gründliche Untersuchung der betreffenden Stücke ebenso schuldig, wie auch an die behauptete Priorität vieler französischer Motetten gegenüber ihren Konkordanzen als Klausel und lateinische Motette kaum weiterreichende Schlußfolgerungen geknüpft werden. Anhand des „Ne"-Satzes Sm8, den bereits Ludwig exemplarisch hervorhob, um seine Auffassung von der Klausel als ältestem Stadium zu belegen, wird deshalb die Sichtweise von Frobenius noch einmal auf ihre Stichhaltigkeit überprüft. Dabei lassen sich im Klauselsatz verschiedene Züge festmachen, die auf den Bereich der weltlichen Musik deuten. Gibt dieses Ergebnis einerseits Frobenius Recht, so eroffnet es andererseits Perspektiven, aus denen neue Aufgaben fur die Notre-Dame-Forschung abgeleitet werden können.

Highlights

  • to French Motet was most recently questioned by Wolf Frobenius in his article

  • far-reaching conclusions being attached to the priority claimed for many French

  • Motets when comparing their concordances as Clausula

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Summary

Introduction

The unlimited validity of the rectilinear evolution that, according to Friedrich Ludwig, led from Notre Dame Clausula to Latin and thenceforth to French Motet was most recently questioned by Wolf Frobenius in his article "Zum genetischen Verhaltnis zwischen Notre-Dame-Klauseln und ihren Motetten" (1987).

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