Abstract
Da hohe Arbeitsintensität mit Unfallrisiken und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Beschäftigten einhergeht, ist der staatliche Arbeitsschutz gefordert, sich mit den damit verbundenen Gefährdungen zu befassen. Aufgrund seiner Funktionsweise sind damit jedoch erhebliche Herausforderungen verbunden, denn betriebliche Leistungserwartungen an Beschäftigte auf der Tätigkeitsebene sind facettenreich und ergeben sich aus vielschichtigen betrieblichen Steuerungs- und Arbeitsgestaltungsprozessen. Vor diesem Hintergrund behandelt der Beitrag drei Gründe, die dem staatlichen Arbeitsschutz den Umgang mit Gesundheitsgefährdungen durch hohe Arbeitsintensität erschweren: die Spartenlogik seines gefährdungsbezogenen Ansatzes, seine Bindung an einen definierten Stand der arbeitswissenschaftlichen Forschung sowie den Tätigkeitsbezug und die Maßgabe, allgemeinverbindlich konkrete Schutzmaßnahmen gegen identifizierte Gefährdungen zu definieren. Diese drei institutionellen Gegebenheiten bestimmen – zusammen mit seinen Kontroll- und Sanktionsrechten gegenüber Arbeitsgebern – die Einflussmöglichkeiten des staatlichen Arbeitsschutzes im Bereich hoher Arbeitsintensität.
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