Abstract

Die bekannteste unter den vollumfanglich anerkannten Identifizierungsmethoden ist die Daktyloskopie. Sofern das Hautleistenmuster bei Abdruckspuren durch Handschuhe, Schuhe oder Socken verdeckt ist, finden sich insbesondere zu letztgenanntem Spurenmaterial keine Publikationen, die sich analytisch mit dessen Aussage- und Beweiskraft auseinandersetzen. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Aussage- und Beweiskraft metrischer und morphognostischer Merkmale von Fusabdruckspuren unter Annahme verschiedener Einflussparameter (Parameter 1: Bekleidung und Parameter 2: Bewegung). Von 33 Probanden wurde je eine Serie von Fusabdruckspuren (1 Serie ≙ 8 Einzelabdrucken) unter Anwendung der genannten Parameter gefertigt. Anschliesend wurden ausgewahlte metrische und morphognostische Merkmale hinsichtlich ihrer Auspragungsform auf ihre Aussage- und Beweiskraft untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Parameter 1 (Bekleidung) bei 25 % der aus den Fusabdruckspuren ermittelten Langen- und Breitenmase einen signifikanten Unterschied der metrischen Daten erkennen lasst. Die morphognostischen Merkmale stellen sich nicht abweichend dar. Fur Parameter 2 (Bewegung) sind bei allen Langenmasen signifikante und bei der uberwiegenden Anzahl der Breitenmase keine signifikanten Unterschiede zu verzeichnen. Die morphognostischen Merkmale stellen sich v. a. bei den Zehenabdruckspuren deutlich different dar. Werden an einem Tatort Abdruckspuren eines mit Socken bekleideten Fuses gesichert, mussen metrische Abweichungen der Langen und Breiten sowie die abweichende Auspragung morphognostischer Merkmale nicht zwangslaufig zum Ausschluss des Verursachers der Vergleichsspur fuhren. Dies gilt insbesondere, sofern nicht bekannt ist, unter welchen Bedingungen das Spurenmaterial entstanden ist.

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