Abstract

Zusammenfassung Der Beitrag befasst sich mit der Diskussion über ‚versicherungsfremde Leistungen‘ in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es wird ein Überblick gegeben über die Entwicklung der Diskussion seit den 1950er Jahren und darüber, welche Elemente und Leistungen der GKV bisher als ‚versicherungsfremd‘ bezeichnet wurden. Bei den als ‚versicherungsfremd‘ bezeichneten Elementen handelt es sich um solche, die konstitutiv für die GKV sind, und die als ‚versicherungsfremd‘ bezeichneten Leistungen sind Bestandteil des Leistungskataloges der GKV. Die Verwendung des Begriffs ‚versicherungsfremd‘ impliziert folglich die Forderung nach Beseitigung dieser Elemente und Ausgliederung dieser Leistungen aus der GKV. Es wird gezeigt, dass der Verwendung des Begriffs letztlich das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung als Maßstab zugrunde liegt. Die Verwendung des Begriffs impliziert somit die Forderung nach Angleichung der GKV an das Geschäftsmodell der PKV.

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