Abstract

ZusammenfassungHintergrundEine Maßnahme des Versorgungsstärkungsgesetzes war die Vermittlung psychotherapeutischer Leistungen (psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzungen) durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Wir untersuchten diese Vermittlung differenziert nach Vermittlungsanliegen sowie nach Stadtstaat versus Flächenland.MethodenDie Anzahl der Anfragen und Terminvereinbarungen im Jahr 2019 wurde bei den KVen Deutschlands mittels Fragebogen erfragt. Die statistische Analyse bestand aus einer deskriptiven Auswertung und einem Kruskal-Wallis-Test.ErgebnisseDaten zu Terminvereinbarungen lagen von 17 KVen und Informationen zu Anfragen von 16 KVen vor. Insgesamt wurden 134.578 Termine vereinbart. Die Spannweite von 193 bis 21.810 Terminvereinbarungen offenbarte deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen KVen. Der Anteil der psychotherapeutischen Sprechstunde an allen psychotherapeutischen Terminvereinbarungen lag im Median bei 92 %. Pro KV konnten im Median 87 % der Anfragen nach psychotherapeutischen Sprechstunden (Spannweite 56–100 %), 96 % nach Akutbehandlungen (29–100 %) und 97 % nach probatorischen Sitzungen (27–100 %) vermittelt werden (je n = 16). Es zeigten sich geringe Unterschiede zwischen Stadtstaaten und Flächenländern bei der Vermittlung von Akutbehandlungen und probatorischen Sitzungen.DiskussionBei KVen sowohl in Stadtstaaten als auch in Flächenländern bestehen Defizite insbesondere bei der Vermittlung von Akutbehandlungen und probatorischen Sitzungen. Unsere Ergebnisse lassen keine Rückschlüsse auf den Vermittlungsradius oder die Wartezeit auf Termine zu.

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