Abstract

ZusammenfassungDie Behandlung persönlichkeitsgestörter Rechtsbrecher erweist sich im forensisch-psychiatrischen Kliniksettings häufig als unbefriedigend. Der vorliegende Beitrag skizziert dazu die Rahmenbedingungen für die Behandlung solcher Straftäterinnen und Straftäter in der Schweiz, wo diese vorwiegend vollzugsbegleitend, in spezialisierten Abteilungen des Vollzugs oder in sozialtherapeutisch ausgerichteten Maßnahmezentren behandelt werden.

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