Abstract

Mit dem Inkrafttreten der §§ 78a-g SGB VIII am 01. Januar 1998 wurde der Begriff Qualität in die kinder- und jugendhilfespezifische Gesetzgebung eingeführt und (teil-)stationäre Einrichtungen mit der rechtsverbindlichen Forderung nach Maßnahmen der Qualitätsentwicklung konfrontiert. Dieser Beitrag nimmt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in den Blick, die den Gesetzesvorgaben mit einem nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifizierten Qualitätsmanagement nachkommen und stationäre Hilfen zur Erziehung gemäß § 34 SGB VIII „Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform“ erbringen. Den Ausgangspunkt bildet die Übersetzung dieser für die Soziale Arbeit umstrittenen Normenreihe, welche vermittelt über in Interviews erhobenen Erzählungen von Fach- und Leitungskräften zwei verschiedener Einrichtungen der Heimerziehung analysiert wurde.

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