Abstract

Hintergrund und ZielObwohl der Suizid keinen Straftatbestand erfüllt und der Suizident weder Opfer noch Täter im klassischen polizeilichen Sinne ist, sind Suizide Gegenstand polizeilicher Ermittlungen und werden mitunter in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Im Bundesland Bayern reichen verfügbare Daten bis in das Jahr 1986 zurück. Die Auswertungen sollen Aufschluss geben über die Entwicklung der polizeilich registrierten Suizide, soziale Merkmale der Suizidenten sowie über Suizidmethoden und -auslöser. Insbesondere wird betrachtet, inwieweit sich die ersten Monate der COVID-19-Pandemie auf die Suizidgefährdung ausgewirkt haben.MethodenDeskriptive statistische Analyse der vollendeten und versuchten Suizide anhand der bayerischen PKS der Jahre 1986–2020.ErgebnisseDie Zahl der Suizidtoten ist über die Jahrzehnte konstant rückläufig. Diese positive Entwicklung hat auch im Berichtsjahr 2020 Bestand, das durch die weitreichenden Folgen der COVID-19-Pandemie gezeichnet ist. Der Großteil der Suizidenten ist männlich und über 60 Jahre alt. Als Suizidmethode dominiert das Erhängen. Als Auslöser für den Suizid wird zumeist eine (psychische) Erkrankung ermittelt.DiskussionDie Gefahrenabwehr ist eine wichtige Aufgabe der Polizei. Polizeilich generierte Daten, Erfahrungswissen sowie Eingriffs- und Einflussmöglichkeiten der Polizei können zur Verhinderung von Suiziden beitragen. Die statistische Erfassung der Suizide in der PKS stellt eine wertvolle Ergänzung zur Todesursachenstatistik dar und liefert eine Grundlage zur Optimierung von Prävention und Notfallversorgung.

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