Abstract

Zusammenfassung Hintergrund In Deutschland gilt die Habilitation als Nachweis der Qualifikation zur selbstständigen Forschung und Lehre und ist die Voraussetzung zur Erlangung der Lehrbefähigung im jeweiligen Fachgebiet. Die Voraussetzungen sind in den Habilitationsordnungen der Universitäten und gleichgestellten Institutionen festgelegt. Dieser Übersichtsartikel verfolgt das Ziel, die Anforderungen an die Habilitation der medizinischen Fakultäten aufzuzeigen und Verbesserungsvorschläge hinsichtlich dessen darzulegen. Methoden Die gültigen Habilitationsordnungen und Ausführungsbestimmungen aller 39 deutschen medizinischen Fakultäten wurden auf folgende Zielkriterien analysiert: Gesamtpublikationen (n), Erst- und Letztautorenschaften (n), Lehrleistungen, Berücksichtigung von Drittmitteleinwerbung, Patentrechte, s auf Kongressen, Teilnahme an didaktischen Fortbildungen, kumulative Habilitation, Voraussetzung von Promotion oder äquivalenten Leistungen, Gutachter (n) und deren Zugehörigkeit, Abhaltung eines hochschulöffentlichen und wissenschaftlichen Vortrags sowie einer Lehrprobe. Ergebnisse Insgesamt wurden 37 Habilitationsordnungen in die Analyse einbezogen. Die Habilitationsanforderungen unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten, vor allem in der Zahl der geforderten Erst- und Letztautorenschaften, Gesamtanzahl der Publikationen und Bewertung der Publikationsleistung. Eine kumulative Habilitation ist an 97 % (n = 36) der Universitäten möglich. Deutliche Unterschiede bestehen auch in Bezug auf die Auswahl der Gutachtenden (nur Interne, Interne und Externe, nur Externe). Schlussfolgerung Die quantitativen und qualitativen Anforderungen und deren Gewichtung sind zwischen den Ordnungen häufig uneinheitlich. Zur Steigerung der Transparenz und Würdigung der erbrachten wissenschaftlichen Leistung erscheint eine Vereinheitlichung der Anforderungen zielführend.

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