Abstract

ZUSAMMENFASSUNGIn Deutschland herrscht nach wie vor eine strikte Sektorisierung der Versorgungslandschaft. Aufsuchende Akutbehandlung war bislang nur in Modellvorhaben realisiert und nicht bundesweit umsetzbar. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) im Jahr 2017, wurde diese Versorgungslücke mit der Stationsäquivalenten Behandlung (StäB) als neuartige Form aufsuchender Akutbehandlung gefüllt. In diesem Beitrag werden die für StäB relevanten rechtlichen Grundlagen und die in der Selbstverwaltung getroffenen Vereinbarungen gebündelt. Bisher bekannte Modelle der Finanzierung werden vorgestellt und der Umgang mit StäB aus Sicht der Krankenhausplanung wird dargelegt. Auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ergänzt die stationsäquivalente Behandlung die Landschaft psychiatrischer Versorgungsangebote, weshalb deren besondere Anforderungen an die Behandlung im Zuge der StäB gesondert aufgegriffen werden. Aus aktuellem Anlass nimmt der Beitrag Bezug auf die Erfahrungen mit StäB in Zeiten der SARS-CoV-2 Pandemie. StäB wurde während sozialer Kontaktsperren und Quarantäne- und Hygienemaßnahmen an den verschiedenen Zentren unterschiedlich ausgestaltet. Allen gemeinsam waren die erforderlichen Anpassungen an die Hygiene- und Abstandsregelungen, welche nochmals komprimiert dargestellt werden.

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