Abstract

In der COVID-19-Pandemie konnte der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung an Simulationspersonen und Simulatoren durchgeführt werden. Auch im Fach Rechtsmedizin ist deren Einsatz sinnvoll, da eine höhere Standardisierung und Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen erreicht wird und die Verwendung von echten Leichnamen aus medikolegalen Gründen oft nicht vertretbar ist. Der vorliegende Fall berichtet über die Vor- und Nachteile einer Simulation im Staatsexamen, in der anhand einer Leichenschau am Simulator und einer Fremdanamnese eine Todesbescheinigung vollständig ausgefüllt werden sollte.

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