Abstract

Gerichte in der Schweiz und in anderen Ländern haben in ihrer Rechtsprechung zunehmend Normen des Völkerrechts anzuwenden und damit auch auszulegen. Odile Ammanns Dissertation fokussiert vor diesem Hintergrund auf die innerstaatliche Auslegung völkerrechtlicher Normen durch Gerichte. Die Arbeit zeigt auf, inwiefern die innerstaatliche Auslegungspraxis für die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen, aber auch für die Fortbildung des Völkerrechts relevant ist, und legt dar, nach welchen Grundsätzen die Auslegung zu erfolgen hätte. Sie analysiert die Gerichtspraxis in der Schweiz im Detail, ordnet sie rechtsvergleichend ein und stellt dabei fest, dass die aktuelle Praxis bisweilen Mängel aufweist: Die völkerrechtlichen Auslegungsmethoden werden tendenziell nur ungenügend berücksichtigt und zum Teil nicht korrekt angewendet. Argumente zur Auslegung sind oft nicht ausreichend substantiiert, die Gerichte zitieren zur Begründung vor allem eigene Urteile und zuletzt ist die verwendete Terminologie manchmal unpräzise und die Begründungen wirken oberflächlich und repetitiv.

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