Abstract

Zusammenfassung Die gesetzliche Prüfungspflicht der Geschäftsführung der Genossenschaften wurde in Deutschland bereits mit dem Genossenschaftsgesetz von 1889 eingeführt, seit 1934 ergänzt durch die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband. Erst Unternehmenszusammenbrüche im Zuge der Weltwirtschaftskrise von 1929 waren Anlass für die Schaffung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer im Jahr 1931, die die jährliche Abschlussprüfung von Aktiengesellschaften durchführen sollten. Bilanzskandale ziehen seither regelmäßig Rufe nach Reformen der Abschlussprüfung nach sich. Als Folge der jüngsten Finanzmarktkrise nimmt nun der europäische Gesetzgeber die Regulierung der Abschlussprüfung erneut und umfassend ins Visier. Der Beitrag untersucht, ob die Lehren, die die EU-Kommission aus der Finanzmarktkrise zieht, auf das genossenschaftliche Prüfungssystem übertragbar sind.

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