Abstract

ZusammenfassungIm Rahmen der Obduktion des Leichnams einer angeblich im 7. Monat Schwangeren wurde ein toter Fetus geborgen. Dieser war durch Fäulnis und Madenfraß stark verändert und wog 405 g, wobei in Anbetracht des zu Verlust gegangenen Gewebes von einem Gewicht zum Zeitpunkt des Todes über 500 g auszugehen war. Die übrigen erhobenen Maße sprachen wenigstens für ein Erreichen der 26. Schwangerschaftswoche. Dennoch wurde aufgrund des Gewichts eine Einordnung als Fehlgeburt vorgenommen. Gemäß dem später, am 01.11.2018, geänderten § 31 PStV wäre eine Klassifikation als Totgeburt möglich geworden.

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