Abstract

Abstract Hintergrund Ein Nachweis neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) erfolgt bei Fragestellungen im Kontext von Beurteilungen einer Fahrsicherheit oder einer Fahreignung in der Regel nur selten, nicht zuletzt aufgrund einer fehlenden Beauftragung. Bei Aufträgen zu forensisch-toxikologischen Analysen durch Behörden beschränkt man sich zumeist auf ein Panel der gängigsten Substanzen bzw. Substanzklassen und selbst bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr wird häufig nicht auf solche Substanzen untersucht, insbesondere dann, wenn ggf. schon eine einzige andere Substanz nachgewiesen wurde. Auch bei Abstinenzkontrollen im Bereich von Fahreignungsbegutachtungen wird in der Regel nur ein festgelegtes polytoxikologisches Screening auf die gängigsten berauschenden Mittel an Urin- bzw. Haarproben durchgeführt, sodass ein Umstieg auf die hierbei nicht erfassten NPS nicht ausgeschlossen ist. Material und Methoden Es wurden die Ergebnisse einer bereits publizierten Studie [7, 21], in der 1037 Urin- und Haarproben im Kontext von drogenbedingten Fahreignungsbegutachtungen retrospektiv auf NPS untersucht wurden, im Hinblick auf den Ausgang der initialen Begutachtung bzw. des Abstinenzkontrollprogramms betrachtet. Ergebnisse In 4,2 % der Proben konnten NPS nachgewiesen werden. Zwei Klienten mit einem positiven NPS-Befund wurde im Rahmen der Begutachtung eine günstige Eignungsvoraussetzung attestiert, während 32 Klienten ihr Abstinenzkontrollprogramm erfolgreich abschließen konnten, obwohl ihre Proben NPS enthielten. Diskussion Die Ergebnisse legen somit nahe, dass ein messbarer Anteil von Verkehrsteilnehmern einen fortgesetzten Konsum berauschender Mittel in Form von NPS betreibt. Dies kann in der Folge auch mit negativen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit verbunden sein.

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