Abstract

Hintergrund: Patientenpräferenzen gewinnen zunehmend an Bedeutung und werden auch in der Versorgungsforschung vermehrt untersucht. Ziel der Arbeit war es, Aufschlüsse über die potenzielle Inanspruchnahme von Gesundheitsprofessionen unter Berücksichtigung komplementärmedizinischer Versorgungsleistungen bei Versicherten einer privaten Krankenkasse zu erhalten. Methodik: Auf der Basis von 7 hypothetischen Beschwerden (Brustdruck, Allergie, Verdauungsbeschwerden, depressive Verstimmung, Knieschwellung, Suchtmittelreduzierung sowie Kind mit fieberhaftem Infekt) sollten die Befragten ihre erste und zweite Wahl des Ansprechpartners nennen. Als Optionen standen zur Wahl: schulmedizinisch orientierter Hausarzt, schulmedizinisch orientierter Facharzt, naturheilkundlich spezialisierter Arzt (NHK-Arzt), Heilpraktiker, Apotheker und sonstige. Übereinstimmungen in Bezug auf die Erstpräferenzen wurden mithilfe des Kappa-Koeffizienten berechnet. Ergebnisse: 1960 Versicherte (74,1% männlich, mittleres Alter 62,4 ± 10,2 Jahre) gaben vollständige Angaben zu ihren Präferenzen an. Bei allen Beschwerden würden die Versicherten primär den schulmedizinisch orientierten Hausarzt und erst im Folgenden einen Facharzt präferieren. Lediglich bei der Behandlung von Allergien (12,5%) und Depressionen (11,8%) oder bei einer Suchtmittelreduzierung (18,6%) würde auch ein NHK-Arzt verstärkt als Erstkontakt zurate gezogen werden. Bei der Suchtmittelentwöhnung spielt auch die Kompetenz des Heilpraktikers in der Zweitwahl eine größere Rolle (15,5%). Vor allem die Angaben zu Konsultationen bei depressiven Verstimmungen, Allergien, Verdauungsbeschwerden und Angina pectoris besaßen mit Kappa-Werten von über 0,5 ein hohes Übereinstimmungspotenzial. Eine Sensitivitätsanalyse in Bezug auf Geschlecht und Bildung zeigte darüber hinaus, dass bei einer Homogenisierung des Kollektivs die Übereinstimmungswerte deutlich höher werden. Diskussion: Ungeachtet der Beschwerdeart scheint für die Mehrheit der Befragten der konventionelle Haus- bzw. Facharzt erster Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen zu sein, während eine naturheilkundliche Kompetenz nur bei bestimmten Erkrankungen relevant zu sein scheint.

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