Abstract

ZusammenfassungDeutschland gilt infolge intensiver Impf- und Überwachungsbemühen seit 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Reservoire der Lyssaviren EBLV‑1 und EBLV‑2 persistieren jedoch weiter in Fledermauskolonien und stellen somit ein potenzielles Infektionsrisiko dar. Wir berichten von einer Patientin, die einen Fledermausbiss im städtischen Umfeld erlitt. Bei der euthanasierten Fledermaus konnte das Europäische Fledermaus-Lyssavirus 1 (EBLV-1) nachgewiesen werden. Wir führten eine aktive und passive Postexpositionsprophylaxe (PEP) durch. Dieses Fallbeispiel illustriert die anhaltende Tollwutinfektionsgefahr durch enge Fledermauskontakte in Deutschland und soll erstbehandelnde Ärzte dafür sensibilisieren, entsprechende Expositionsereignisse ernst zu nehmen und eine regelrechte PEP einschließlich Applikation von Tollwutimmunglobulin durchzuführen.

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