Abstract

Bei Bundestagswahlen kann der Wahler oder die Wahlerin einer starren Parteiliste die Zweitstimme und den Wahlkreiskandidaten einer Partei die Erststimme geben. Hat die Wahlerin eine starke Praferenz fur eine bestimmte Partei, kann sie diese offenbaren, indem sie fur die Kandidatin und die Liste dieser Partei stimmt. In Zweiparteiensystemen hatte ein derartiger Akt der expressiven Praferenzoffenbarung insofern auch instrumentelle Bedeutung, da damit direkt die Wahrscheinlichkeit fur eine Regierung dieser Partei, wenn auch nur minimal, erhoht wird. Dies ist in Mehrparteiensystemen anders, besonders, wenn vor der Wahl die Koalitionslage noch relativ unklar ist. Eine instrumentelle Bedeutung bekommt die Wahlentscheidung hier nur, wenn der Wahler sich bewusst zwischen verschiedenen Koalitionen entscheidet und dabei unter Umstanden seine Stimme nicht unbedingt der Partei gibt, die er am meisten bevorzugt. Die Umstande werden in erster Linie vom Wahlrecht festgelegt. So macht es fur den Anhanger einer rot-grunen Bundesregierung in Deutschland Sinn, seine Erststimme einem Sozialdemokraten und seine Zweitstimme den Grunen zu geben.

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