Abstract

Ziel dieser Arbeit war die Untersuchung der Akzeptanz von verordneten vergrößernden Sehhilfen unter Berücksichtigung der der Sehminderung zugrunde liegenden Augenerkrankung und die Beurteilung der Sehschärfe im Jahr nach Verordnung. Methode: Ein Fragebogen wurde an 576 Patienten verschickt, denen 1998 in der Ophthalmologischen Rehabilitation der Univ.-Augenklinik Heidelberg eine vergrößernde Sehhilfe verordnet worden war. Wir erfragten die subjektive Zufriedenheit mit der Sehhilfe sowie mit der Behandlung insgesamt. Zusätzlich korrelierten wir die Art der Sehhilfe mit Grunderkrankung und Sehschärfe. Außerdem ermittelten wir, ob eine zusätzliche Funktionsverschlechterung zu Problemen mit der Sehhilfe führte. Ergebnisse: 301 Fragebogen wurden zurückgesandt (52 %). Dabei wurde eine hohe Zufriedenheit mit der Beratung sowie der Sehhilfe angegeben (> 90 %). 57 % der Patienten benutzten die optische Sehhilfe mehr als fünfmal täglich - hauptsächlich zum Lesen und Schreiben (74 % bzw. 78 %). 20 Patienten waren allerdings nicht mehr in der Lage, mit ihrer Sehhilfe zu lesen. Bei der Art der benutzten Sehhilfe zeigte sich, dass die meisten Patienten mit altersabhängiger Makuladegeneration mit Lupen versorgt waren (30 %). 30 % der Patienten, die mit einem Bildschirmlesegerät versorgt waren (43 %; Sehschärfe 0,02 bis 0,3), benutzten dieses täglich. Schlussfolgerung: Die Mehrheit der Sehbehinderten ist mit der Verordnung von vergrößernden Sehhilfen sehr zufrieden und benutzt diese regelmäßig. Die adäquate Sehhilfe ist der wesentliche Faktor zum Erhalt der Lebensqualität und damit der Selbständigkeit. Jedoch sind infolge möglicher weiterer Funktionsverschlechterungen regelmäßige Kontrolluntersuchungen angezeigt. Durch eine rechtzeitige Verordnung von Bildschirmlesegeräten kann die Lesefähigkeit oft erhalten werden. Dies sollte bei der Behandlung von Sehbehinderten vom Augenarzt berücksichtigt werden.

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