Abstract

Hintergrund und Ziele In Deutschland soll die tatsachliche Anzahl der Schwangerschaftsabbruche einschlieslich der Dunkelziffer jahrlich uber 200.000 liegen. Bei den legalen Schwangerschaftsabbruchen kommen medikamentose und operative Verfahren zum Einsatz. Es ist anzunehmen, dass diese Verfahren auch bei den illegal durchgefuhrten Schwangerschaftsabbruchen eingesetzt werden. Historisch kamen diverse andere, nicht-medikamentose Substanzen zum Einsatz. Bisher liegen keine neuzeitlichen Berichte vor uber Schwangerschaftsabbruche durch den gezielten illegalen Einsatz von Medikamenten mit anderem Indikationsspektrum. Methode In zwei Kasuistiken wird eine schwere Marcumarintoxikation in der Schwangerschaft geschildert. Es werden die aktuellen legalen und die historischen Moglichkeiten der Abtreibung sowie ihre Komplikationen bis zur Entwicklung des heutigen §218 des Strafgesetzbuches skizziert. Ergebnisse Nach Ausschlus anderer Ursachen ergab sich in beiden Fallen der Verdacht auf eine vorsatzliche Einnahme von Marcumar durch die Schwangere selbst mit der mutmaslichen Absicht der Abtreibung. Vor dem historischen Hintergrund erscheint der in den Kasuistiken geschilderte Versuch der Abtreibung durch Marcumar als eine neuzeitliche auserlegale Selbstabtreibung durch die Schwangere mit einem nicht zu diesem Zweck bestimmten Wirkstoff mit betrachtlicher Komplikationsgefahr. Schlusfolgerung Arztlicherseits sollte man in gegebener klinischer Konstellation an diese Differentialdiagnose denken.

Full Text
Paper version not known

Talk to us

Join us for a 30 min session where you can share your feedback and ask us any queries you have

Schedule a call

Disclaimer: All third-party content on this website/platform is and will remain the property of their respective owners and is provided on "as is" basis without any warranties, express or implied. Use of third-party content does not indicate any affiliation, sponsorship with or endorsement by them. Any references to third-party content is to identify the corresponding services and shall be considered fair use under The CopyrightLaw.