Abstract

In jüngster Zeit verbreitet sich die hoffnungsvolle Ansicht, dass die kommende europäische KI-Verordnung nicht nur eine ethische Antwort auf den Einsatz von so genannter künstlicher Intelligenz (KI) liefert, sondern auch der Arbeitsschutz im Hinblick auf psychische Belastungen entscheidende Impulse dadurch erfahren würde. Im Folgenden wird in Abgrenzung dazu der These nachgegangen, dass durch den restriktiven Charakter des Rechtsrahmens einer Binnenmarktverordnung nur wenige Aspekte des Arbeitsschutzes berührt beziehungsweise in Anforderungen ausformuliert werden können und die als „ethisch“ bezeichnete Dimension einem allenfalls funktional gedachten Ethikbegriff genügt. Geradezu wie unter einem Brennglas schwelen die vorhandenen Regulierungsdefizite und subjektivistischen Zuschreibungen der Verantwortung für psychische Belastungen in Richtung der Ressourcen der Beschäftigten. Ein kurzer Problemaufriss soll das Unbehagen dieses Zusammenhangs und den Bedarf der Sensibilisierung verdeutlichen.

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