Abstract
In jüngster Zeit verbreitet sich die hoffnungsvolle Ansicht, dass die kommende europäische KI-Verordnung nicht nur eine ethische Antwort auf den Einsatz von so genannter künstlicher Intelligenz (KI) liefert, sondern auch der Arbeitsschutz im Hinblick auf psychische Belastungen entscheidende Impulse dadurch erfahren würde. Im Folgenden wird in Abgrenzung dazu der These nachgegangen, dass durch den restriktiven Charakter des Rechtsrahmens einer Binnenmarktverordnung nur wenige Aspekte des Arbeitsschutzes berührt beziehungsweise in Anforderungen ausformuliert werden können und die als „ethisch“ bezeichnete Dimension einem allenfalls funktional gedachten Ethikbegriff genügt. Geradezu wie unter einem Brennglas schwelen die vorhandenen Regulierungsdefizite und subjektivistischen Zuschreibungen der Verantwortung für psychische Belastungen in Richtung der Ressourcen der Beschäftigten. Ein kurzer Problemaufriss soll das Unbehagen dieses Zusammenhangs und den Bedarf der Sensibilisierung verdeutlichen.
Talk to us
Join us for a 30 min session where you can share your feedback and ask us any queries you have
Similar Papers
Disclaimer: All third-party content on this website/platform is and will remain the property of their respective owners and is provided on "as is" basis without any warranties, express or implied. Use of third-party content does not indicate any affiliation, sponsorship with or endorsement by them. Any references to third-party content is to identify the corresponding services and shall be considered fair use under The CopyrightLaw.