Abstract

Zusammenfassung Hintergrund Forensisch-medizinische Untersuchungen von Lebenden gehören seit jeher zu den Aufgaben in der rechtsmedizinischen Praxis. Während Studien über Gewaltopfer bereits umfassend veröffentlicht wurden, sind systematische Untersuchungen zu tatverdächtigen Personen, insbesondere zu Verdächtigen in Fällen von Tötungsdelikten, bislang nur vereinzelt publiziert worden. Fragestellung Es sollte untersucht werden, in wie vielen Fällen Tatverdächtige eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes rechtsmedizinisch untersucht worden sind, und ob sich an den Personen charakteristische Befunde feststellen lassen, die eine Rekonstruktion des Tatgeschehens unterstützen können. Material und Methoden Zwischen 2002 und 2022 wurden durch Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock 67 Personen rechtsmedizinisch untersucht, die zum Untersuchungszeitpunkt tatverdächtig waren, ein Tötungsdelikt begangen zu haben. Die im Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock zur Verfügung stehenden Informationen zu den Untersuchungen als auch den Delikten selbst wurden anhand zahlreicher Kriterien analysiert. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Korrelation der verschiedenen Gewaltformen mit bestimmten Verletzungsmustern gelegt. Ergebnisse Die Tatverdächtigen waren in 91 % der Fälle männlich und vorwiegend im jüngeren Erwachsenenalter. Führend bei der Tatbegehung war die Anwendung von scharfer Gewalt, gefolgt von der kombinierten Anwendung scharfer und stumpfer Gewalt. Von den 48 Personen, die verdächtig waren, eine andere Person u. a. mittels scharfer Gewalt getötet zu haben, wiesen 20 Personen (41 %) Verletzungen auf, die auf das Hantieren mit einem scharfen Werkzeug zurückzuführen waren. Von den 30 Personen, die verdächtig waren, eine andere Person u. a. mittels stumpfer Gewalteinwirkung getötet zu haben, wiesen 23 Befunde (78 %) auf, die im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung mit der getöteten Person entstanden sein können, wobei die festgestellten Verletzungen wesentlich uncharakteristischer waren. In weiteren 9 Fällen (13 %) konnten Verletzungen festgestellt werden, die als eine körperliche Gegenwehr durch das Opfer interpretiert wurden. Schlussfolgerung Die rechtsmedizinische Untersuchung von Beschuldigten, denen ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorgeworfen wird, kann erheblich zur Rekonstruktion des Tatgeschehens und zur Aufklärung der Tat beitragen. Insofern sollte den Ermittlungsbehörden eine solche Untersuchung für alle infrage kommenden Fälle mit Nachdruck angeboten werden.

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