Abstract

Die wissenschaftlich begründete, fachchirurgische Diskussion um die gesetzliche Vorgabe von Mindesteingriffszahlen für diverse Organsysteme und ausgewählte operative Maßnahmen als Basis einer Qualitätssicherung und Versorgungsoptimierung ist nicht neu. Hierzu liegen umfangreiche und auch belastbare Daten aus nationalen und internationalen Studien für die kolorektale Chirurgie, die Pankreaschirurgie, die Ösophaguschirurgie, die Leberchirurgie und die Magenchirurgie vor. Jüngst hat die Anhebung der Mindestmenge für komplexe Eingriffe am Ösophagus durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von 10 auf 26 pro Klinik und Jahr die Debatte um dieses Thema, aber auch die Debatte über die Zentralisierung im Gesundheitswesen im Generellen neu aufgerollt. Die Anhebung erscheint aus Sicht der politischen Gremien wissenschaftlich gut begründet und in der praktischen Umsetzung realisierbar. Aus Sicht der tagtäglich mit den entsprechenden hochkomplexen Entitäten vertrauten Ärzten ergibt sich allerdings eine sehr viel breitere Diskussionsgrundlage, welche nur partiell durch ein Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) als Grundlage des G‑BA-Beschlusses abgedeckt wird. Für die wissenschaftlich orientierte chirurgische Fachgesellschaft steht dabei in erster Linie die wissenschaftliche Evidenz als Handlungsmaxime im Vordergrund. Gleichwohl können und dürfen Aspekte der Versorgungsrealität nicht ausgeblendet werden. Die Empfehlungen der Fachgesellschaft müssen sich somit neben der Ergebnisqualität auch an der praktischen Realisierbarkeit orientieren. Darüber hinaus sind Fragen der Weiterbildung, das Recht des Patienten auf freie Arztwahl sowie auch der Erhalt der Attraktivität des Berufsbildes Chirurg immanente Themen der chirurgischen Fachgesellschaft.

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