Abstract

ProblemSeit dem Auftreten der COVID-19-Pandemie wurde in einigen Veröffentlichungen vorgeschlagen, ionisierende Strahlung zur Diagnose einer COVID-19-Infektion einzusetzen. So soll die Computertomographie (CT) dafür eingesetzt werden, dass eine SARS-CoV-2-Infektion schon vor der symptomatischen Phase entdeckt wird.Ziel der BeratungDie Strahlenschutzkommission beschloss daher in ihrer 307. Sitzung am 2./3. Juli 2020 die Einsetzung einer SSK-Arbeitsgruppe, die sich mit den Strahlenschutzfragen im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion befassen soll. Hierbei sollten insbesondere für den Strahlenschutz relevante Aspekte beim Einsatz einer Computertomographie zur Diagnostik einer COVID-19-Erkrankung erörtert werden. Der Beratung dieser Arbeitsgruppe, die ihre Arbeit am 5. Oktober 2020 aufnahm, liegt kein Beratungsauftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zu Grunde, aber Vertreter des BMU und des Bundesamtes für Strahlenschutz begleiteten die Beratung unterstützend.StellungnahmeDie SSK nimmt wie folgt Stellung: 1. Die Anwendung einer CT bei asymptomatischen Personen zur Diagnose einer COVID-19-Erkrankung ist außerhalb von genehmigten Studien medizinisch nicht gerechtfertigt. 2. Gemäß § 83 Abs. 3 Strahlenschutzgesetz erfordert auch eine CT zur Diagnostik und Verlaufskontrolle einer COVID-19-Pneumonie die vorherige Stellung der rechtfertigenden Indikation durch einen Arzt oder eine Ärztin mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Diesbezüglich bieten die Empfehlungen der Fachgesellschaften aktuelle Hilfestellung.

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