Abstract
ZusammenfassungEinleitung Die Möglichkeit, mittels Patientenverfügung Einfluss auf die spätere Behandlung im Falle der Einwilligungsunfähigkeit zu nehmen, gilt heutzutage als wichtiges Element zur Wahrung der Patientenautonomie am Lebensende. Behandlungsmaßnahmen bereits im Vorfeld einer Behandlung abzulehnen oder in diese einzuwilligen, ist für Bewohnende stationärer Pflegeeinrichtungen nicht nur vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie von besonderer Bedeutung. Methoden Es wurde eine Vollerhebung aller Vorsorgedokumente von Bewohnenden in 13 stationären Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Größe und Trägerschaft in der Stadt und dem Landkreis Würzburg durchgeführt. Die Analyse der Dokumente erfolgte nach deduktiv-induktivem Vorgehen mittels kategorialer Zusammenfassungen und deskriptiver Häufigkeitsauszählungen. Ergebnisse In 265 erfassten Patientenverfügungen konnten 2072 Behandlungssituationen und 1673 medizinische Behandlungsmaßnahmen identifiziert werden. Bewohnende stimmen symptomlindernden und pflegerischen Maßnahmen größtenteils zu und lehnen lebensverlängernde bzw. -erhaltende Behandlungsmaßnahmen häufig ab, wobei letztgenannte zumeist auf bestimmte, festgelegte Behandlungssituationen beschränkt werden. Die Bezugnahme auf bestimmte Behandlungssituationen konnte beim Reanimationsversuch, sowohl in Form der Ablehnung wie der Einwilligung, in 88,6 % der Patientenverfügungen festgestellt werden. 62 % der Patientenverfügungen konnten einer Formularvorlage zugeordnet werden. Diskussion Die Untersuchung liefert Erkenntnisse über den Inhalt von Patientenverfügungen bei Bewohnenden stationärer Pflegeeinrichtungen. Sie gibt damit Hinweise auf medizinische Behandlungswünsche dieser Personengruppe im Falle der Einwilligungsunfähigkeit und zeigt auf, dass Behandlungsmaßnahmen (auch Reanimation) häufig in Bezug zu spezifischen Behandlungssituationen gesetzt werden.
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