Abstract

AbstractSeit mindestens 15 Jahren gibt es in Deutschland praktische Erfahrungen mit der Ökobilanzierung im Bauwesen, zuerst im Kontext von Nachhaltigkeitszertifizierungen, inzwischen zunehmend auch als Wettbewerbs‐ und Fördergrundlage. Nur was messbar ist, kann auch gemanagt werden: Mit der Ökobilanzierung werden die im Lebenszyklus auftretenden Energie‐ und Stoffströme sowie unerwünschte Wirkungen auf die Umwelt erfasst. Ziele sind u. a. die Schonung primärer Rohstoffe sowie der Schutz des Ökosystems und des Klimas. Aktuell nimmt das Interesse an der Ökobilanzierung zu. Im Fokus steht dabei insbesondere das Treibhauspotenzial. So ist eine Ökobilanz Grundlage für den Nachweis der Begrenzung der nicht erneuerbaren Primärenergie und des Treibhauspotenzials für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) als Fördervoraussetzung. Die Einführung von Grenzwerten ins Ordnungsrecht wird diskutiert.

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