Abstract
Zusammenfassung Nach Art. 64 der SCE-VO können Unternehmen in der Rechtsform der Europäischen Genossenschaft im Rahmen der Fremdkapitalfinanzierung Wertpapiere und Schuldverschreibungen emittieren. Welche gesetzlichen Vorgaben hierbei zu beachten sind, gilt es nachfolgend darzustellen.
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