Abstract

ZusammenfassungFortschritte in Bildgebung und Medizintechnik haben mittlerweile dazu geführt, dass fetale Erkrankungen früh erkannt und in bestimmten Fällen auch intrauterin behandeln werden können. Ethisch darf eine fetale Therapie nur dann angeboten werden, wenn die intrauterine Behandlung einen deutlichen Vorteil gegenüber der postnatalen Behandlung darstellt bzw. wenn die intrauterine Therapie bleibende Schäden oder den intrauterinen Fruchttod (IUFT) verhindern kann. Invasive fetale Therapien werden z. B. bei einer fetalen Anämie, dem fetofetalen Transfusionssyndroms, der fetalen Spina bifida und der kongenitalen Zwerchfellhernie angeboten. Eine der Hauptkomplikationen der invasiven fetalen Eingriffe ist der vorzeitige Blasensprung.

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