Abstract

Der Pharmamarkt ist einer der am starksten regulierten Markte. Seitens der Hersteller von pharmazeutischen Praparaten wird immer wieder argumentiert, dass regulatorische Eingriffe des Staates zu einer Senkung der Innovationstatigkeiten der Hersteller im Inland fuhren. In diesem Beitrag untersuchen wir zwei bedeutende neuere Anderungen des regulatorischen Rahmens im Hinblick auf die von ihnen ausgehenden Anreize auf das Innovationsverhalten der Pharmahersteller. Es handelt sich dabei um Regulierungsmasnahmen mit vollkommen verschiedenen Hintergrunden. Zum einen befassen wir uns mit den jungst in Kraft getretenen Anderungen des Patentgesetzes, insbesondere den Neuregelungen bei der Patentierbarkeit biotechnologischer Innovationen in der Folge der EU-Biopatentrichtlinie. Man wollte hiermit den (teilweise umstrittenen) naturwissenschaftlich-technischen Entwicklungen in diesem Bereich gerecht werden und Rechtsunsicherheiten beseitigen. Zum anderen befassen wir uns mit dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG), das vor allem der Steigerung der Effizienz der gesetzlichen Krankenversicherung dienen soll. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Regelungen von GMG und PatG hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Innovationsanreize in einigen Bereichen erganzen, es in anderen Bereichen jedoch zur wechselseitigen Aufhebung positiver Innovationseffekte kommen kann, die ansonsten von je einer der beiden genannten Regelungen ausgehen wurden.

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