Abstract

HintergrundDas chirurgische Aufklärungsgespräch stellt eine komplexe Herausforderung dar und ist als Lernziel im Nationalen Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin verankert. Die wenigen bestehenden Lehrformate sind uneinheitlich und aufwändig; insbesondere juristische Implikationen nehmen im Studium wenig Raum ein, obwohl sie mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes vermehrt in den Fokus gerückt sind und u. a. bei Regressverfahren eine wichtige Rolle spielen.Ziel der ArbeitZiel war eine Ermittlung des Wissensstandes von Medizinstudierenden zu den rechtlichen Aspekten des chirurgischen Aufklärungsgespräches auf Basis einer juristischen Analyse des Patientenrechtegesetzes. Dieses wurde auf Implikationen für die Lehre im Medizinstudium überprüft.Material und MethodenNach Analyse von Gesetz und Rechtsprechung wurden Multiple-Choice-Fragen zu den rechtlichen Aspekten des chirurgischen Aufklärungsgespräches erstellt und im Sinne einer Querschnittsanalyse im Progress Test Medizin platziert. Es erfolgte die deskriptive statistische Auswertung der Ergebnisse bei Berliner Medizinstudierenden.ErgebnisseEs wurden die Antworten von 2625 (Wintersemester 2018/19) und 2409 (Sommersemester 2019) Berliner Studierenden ausgewertet. Bei den Fragen zur Art aufzuklärender Prozeduren sowie der Bedenkzeit nahm die Anzahl Studierender, die die Frage korrekt beantwortete, über die Zeit zu, erreichte jedoch nicht den Vergleichswert aller Fragen des Progress Test Medizin. Bei den Fragen zu den notwendigen Inhalten wählten, unabhängig vom Ausbildungsstand, zwischen 30 und 60 % die korrekte Antwort, eine Zunahme korrekter Antworten über die Zeit war nicht zu sehen.DiskussionIn der vorliegenden Arbeit konnte gezeigt werden, dass bei Medizinstudierenden über alle Semester hinweg Unsicherheiten bezüglich der juristischen Aspekte des Aufklärungsgespräches bestehen. Der gesetzliche Rahmen lässt allerdings Raum für neue Lehrformate wie der hier erstmals vorgestellten „Co-Aktion“: der Studierende führt die Aufklärung eines Patienten selbstständig, unter Aufsicht und Verantwortung des behandelnden Arztes, durch.

Highlights

  • Obtaining informed consent is a challenging task and is part of the educational objectives in the German NKLM

  • Teaching formats are inconsistent and timeconsuming, with little emphasis on legal aspects, they have moved into the focus of attention since the implementation of patient rights laws and play an important role in legal proceedings

  • A legal analysis was performed, and the patient rights laws were reviewed with reference to implications for undergraduate medical education

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Summary

Conclusion

We were able to show that medical students of all educational levels show tentativeness when it comes to the legal aspects of obtaining informed consent. Semester beantworteten im Durchschnitt 12,05 % der Studierenden diese Frage korrekt (blau), 62,25 % wählten „Weiß nicht“ oder keine Antwort (rot). Semester zu 51,79 % die richtige Antwort wählten und 17,86 % „Weiß nicht“/keine Antwort. Semester wählten 71,43 % der Studierenden die richtige Antwort, 21,79 % „Weiß nicht“/ keine Antwort. Bei. Frage 3a wurde die richtige Antwort (blau) im Schnitt von 46,63 % der Studierenden zwischen 1. Hier wurde der Distraktor a (Aufklärung über den möglichen Todesfall, orange) über fast alle Semester hinweg häufiger gewählt als die richtige Antwortmöglichkeit. Deutlicher als in Frage 1 nahm der Anteil korrekter Antworten von Studierenden über die Zeit zu, bis er im 10. Parallel dazu nahm der Anteil Studierender, der bei dieser Frage „Weiß nicht“/ keine Antwort wählte, von mehr als 60 % im 1. Eine mögliche Ursache dafür, dass viele Studierende die „Aufklärung über den möglichen Todesfall“ vor

Statt vieler
10 Offenbar streitig
Findings
Literatur
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