Abstract

Eine der zentralen Aufgaben der Gesundheitsämter ist der Infektionsschutz in der Bevölkerung. Hierzu werden im Infektionsschutzgesetz (IfSG) Aufgaben und Ziele sowie die rechtlichen Möglichkeiten der Umsetzung von Schutzmaßnahmen festgelegt, einschließlich der möglichen Einschränkung von Grundrechten, wo dies zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist. In diesem Beitrag sollen zunächst die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zur Hygiene in medizinischen und in Gemeinschaftseinrichtungen und die damit verbundenen Aufgaben der Gesundheitsämter vorgestellt werden. Im Anschluss werden beispielhaft das Vorgehen und die Erfahrungen aus dem Gesundheitsamt Frankfurt am Main bei der Beratung und Kontrolle dieser Einrichtungen vorgestellt und diskutiert.

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