Abstract

Das Bewusstsein für die Wichtigkeit eines möglichst keimfreien Arbeitens entstand erst im 19. Jahrhundert. Mittlerweile besteht u. a. laut Infektionsschutzgesetz die Pflicht, der Übertragung und Weiterverbreitung von Krankheitserregern vorzubeugen. Diese können auch auf unbelebten Oberflächen längere Zeit überleben, von dort über die Hände des Personals übertragen werden und so zu Infektionen führen. Studien zeigten, dass auch Kontaminationen von noch unbenutzten Instrumenten nach einer HNO-Untersuchung keine Seltenheit sind. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) des Robert Koch-Instituts gibt Empfehlungen für allgemeine Hygienemaßnahmen (Basis- oder Standardhygiene). Diese müssen für die HNO-Untersuchung situativ angepasst und umgesetzt werden. Wegen zunehmender Resistenzentwicklung nosokomialer Krankheitserreger und der aktuellen Pandemie ist die konsequente Umsetzung dieser infektionspräventiven Maßnahmen wichtig.

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