Abstract

ZusammenfassungWerkzeuge als Spurenträger gewinnen zunehmendes Interesse in der forensischen DNA-Analyse. Im Untersuchungsgut des Homburger Instituts ist eine deutliche Zunahme von Hebelspuren zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die vorliegende Studie das Ziel, ein rational begründetes Konzept für die Tatortarbeit zu entwickeln.Im ersten Teilschritt wurde der DNA-Gehalt entsprechender Spuren systematisch experimentell ermittelt: Zwei Versuchspersonen setzten mit 6 verschiedenen Hebelwerkzeugen (4 Schraubendreher, 2 Nageleisen) an 3 Fenstern verschiedener Materialart (Holz, Aluminium, Kunststoff) in jeweils 24 definierten Arealen Hebelspuren. Fenster und Werkzeuge wurden mit Microbac forte (Hartmann) bzw. DNA Exitus (Applichem) gereinigt. Anschließend wurden an den Werkzeugen 3‑mal täglich, an 3 aufeinanderfolgenden Tagen unter leichtem Druck 10 aufeinanderfolgende Reibbewegungen durchgeführt. Die gefertigten Abriebe wurden standardisiert analysiert (DNA-Extraktion mit EZ1 DNA-Investigator Kit, Investigator Lyse/Spin-Basket Kit, Fa. Qiagen; Quantifizierung mittels Real-Time PCR, Investigator Quantiplex Pro Kit, Fa. Qiagen; Multiplex-PCR mit PowerPlex® ESX 17 Kit, Fa. Promega, und Kapillarelektrophorese mittels 3500 Genetic Analyzer von Applied Biosystems und Gene Mapper ID-X Software). Bei der Untersuchung von 72 Spuren wurde an einer mit einem Schraubendreher an einem Kunststofffenster gesetzten Hebelspur eine DNA in einer Konzentration von 22 pg/µl nachgewiesen und ein homogenes DNA-Profil generiert.Anschließend wurde in einer retrospektiven Analyse empirisch verifiziert, inwiefern die experimentellen Daten eine Entsprechung in der tatsächlichen ermittlungsseitigen Fallarbeit/Spurensicherung gefunden haben. Hierzu wurden die in einem Dreijahreszeitraum vor der experimentellen Studie untersuchten 90 Hebelspuren bezüglich des Anteils der nachgewiesenen DNA-Profile ausgewertet. Dabei fanden sich 9 auswertbare Mischspuren sowie ein vollständig homogenes Profilmuster, das anhand des Ermittlungsansatzes einem Tatverdächtigen zugeordnet werden konnte. Diese Daten sollten im konkreten Ermittlungsfall bei einer kriminalistischen Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen einer Spurenuntersuchung an der eigentlichen Hebelmarke Berücksichtigung finden.

Talk to us

Join us for a 30 min session where you can share your feedback and ask us any queries you have

Schedule a call

Disclaimer: All third-party content on this website/platform is and will remain the property of their respective owners and is provided on "as is" basis without any warranties, express or implied. Use of third-party content does not indicate any affiliation, sponsorship with or endorsement by them. Any references to third-party content is to identify the corresponding services and shall be considered fair use under The CopyrightLaw.