Abstract

Abstract. Law is on the one hand indispensable for the constitution of space, and, on the other, legal orders emerge or develop in specific local situations. Does the question of the law exist in geographical theories and how has it been received? The article raises the issue of a missing link in geographical theorisation: Are the legal dimensions of social spatialities sufficiently considered? This text aims at enriching geographical theory formation through legal dimensions, especially by translating legal studies’ contributions into geographical questions who experience a specific spatial turn. On the one hand, the concept “geographicity of Law” is being developed for this purpose. On the other hand, two examples will be used to illustrate how geographical theory can benefit from legal dimensions: the right to public space and the issue of urbanness.

Highlights

  • Mente diskursiv aufgearbeitet, verarbeitet, „übersetzt“, welche sich dann in Rechtsnormen oder -akten wiederfinden, und somit selbstverstärkende Effekte bekommen

  • Ob und inwiefern die in der Geographie entstandenen Grundbegriffe und die Theoretisierung der Räumlichkeit von Menschengesellschaften die rechtliche Komponente aufgreifen

  • Standortprobleme, Grenzziehungen und Regionalisierungen, Erreichbarkeit, sprachliche Verweisungen auf die biophysische Welt und auf Ortstypen und qualitäten sowie räumliche Differenzierungen und Maßstabsebenen werden in Form von Rechtsnormen gerahmt

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Summary

Einleitung

Die Geographie stellt sich als forschungsleitende Perspektive die Aufgabe, den Prozess der intendierten und nichtintendierten Konstitution von Raum vieler verschiedener Akteure und konfligierender Handlungen in asymmetrischen Machtbeziehungen zu untersuchen. Damit ist das „alltägliche Geographie-Machen“ oder die „Praxis der Weltbindung“ (Werlen, 1996) auch rechtlich reguliert, z. Erstens stellt sich die Frage, geographische Grundbegriffe als auch rechtlich fundiert zu konstruieren. Es könnte für die theoretische Geographie fruchtbar sein, Menschen als Rechtssubjekte, die von je unterschiedlichen Rechtsnormen gestaltete Orte bewohnen und sich damit von einem (auch) rechtlich definierten Ort an den anderen bewegen und in ihrer Praxis der Weltbindung rechtlich eingeordnet werden, zu konzeptualisieren. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in der Rechtswissenschaft ein spatial turn rezipiert und die räumlichen Dimensionen als unabdingbar für Rechtsprechung und Rechtsinterpretation angenommen werden. Es werden sodann zwei Beispiele, in denen rechtswissenschaftliche Elemente in geographische Fragestellungen übersetzt werden, entwickelt: das Problem des öffentlichen Raums als Raum der Freiheit und der Zumutung und die rechtliche Komponente in Theorien des Städtischen. Das Fazit geht schließlich thesenhaft auf eine rechtstheoretisch fundierte geographische Theoriebildung ein

Das Projekt der legal geography im Lichte der theoretischen Geographie
Ein spatial turn der Rechtswissenschaften
Theorie des Städtischen und Städte als Problem des Rechts
Literatur
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