Abstract
ZusammenfassungEin Jahr nach der obligaten DRG‐Einführung in den deutschen Krankenhäusern liegt nun die dritte Version eines deutschen DRG‐Fallpauschalensystems vor, die sich wiederum sehr deutlich von der Vorgängerversion unterscheidet. Die Veränderungen am Klassifikationssystem sowie die Einführung weiterer Zusatzentgelte tragen dabei zu einer verbesserten Abbildungsqualität vieler Leistungsbereiche bei. Ein großer Teil der bekannten und wiederholt diskutierten Probleme wurde konstruktiv angegangen und Vorschläge bezüglich der Sachgerechtigkeit der Leistungsabbildung umgesetzt. Hierbei sind unter anderem die modifizierten Algorithmen der Hauptdiagnosekategorien und die verstärkte Berücksichtigung von Komplikationen, Begleiterkrankungen und/oder multiplen Prozeduren zu nennen. Es kann allerdings nicht erwartet werden, daß mit der neuen Version die Probleme in der Abbildung spezialisierter Leistungen bzw. die noch bestehenden Probleme der Dermatologie umfassend gelöst wurden. Insgesamt ist aber ein großer Fortschritt bei der Systemgestaltung zu verzeichnen. Die wesentlichen Aspekte der G‐DRG Version 2005 und der begleitenden Abrechnungs‐ und Ausführungsbestimmungen werden mit Blick auf die Dermatologie erläutert.
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