Abstract

Die neuerlich überarbeitete AWMF-Leitlinie aus dem Jahr 2008 ersetzt die Form von 1998 zur „Grenze der Lebensfähigkeit“. Sie stellt einen über ein Delphi-Verfahren unter Mitwirkung von kinderärztlichen und geburtshilflichen Gesellschaften erarbeiteten Konsens dar. Es wird die Forderung erhoben, sowohl den in der Leitlinie formulierten ethischen als auch rechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Aufklärung und Begleitung der Eltern wird in das Zentrum der ärztlichen Aufgabe gestellt und das Recht der Eltern, in therapeutische Optionen einzuwilligen oder sie abzulehnen wird betont. Auf die Problematik der Garantenstellung gegenüber dem Kind, die seitens der Ärzte einzunehmen ist, wenn eine Behandlungsverweigerung einen Sorgerechtsmissbrauch nahelegt, wird eingegangen. In Abhängigkeit vom Gestationsalter werden in der überarbeiteten deutschen Leitlinie konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Der geburtshilfliche Kommentar weist auf die mögliche Option der Zurückhaltung in Abhängigkeit von den Therapieaussichten und dem Gestationsalter hin.

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