Abstract

Ein Gutteil von Schellings Freiheitsschrift ist dem Problem der Theodizee gewidmet. Schelling setzt sich darin mit einigen Pfeilern des Leibnizschen Theodizeekonzepts auseinander, die bis heute als argumentativer Höhepunkt rationaler Theodizee angesehen werden. Aus einer berechtigten Kritik an Leibniz in drei Punkten entwickelt Schelling aber ein verbessertes Konzept, das auf der Idee eines geschichtlich mithandelnden Gottes fußt: (1) Die von Schelling gegen Leibniz eingeforderte Positivität des Bösen macht die Möglichkeit des Bösen zum Definitionsmerkmal des höchsten durch eine Schöpfung realisierbaren Gutes, nämlich der menschlichen Freiheit. (2) Der Begriff der Möglichkeit überhaupt bedarf, um vollständig zu sein, nicht nur der Widerspruchsfreiheit ihres Inhalts, sondern auch der Kompatibilität dieses Inhalts relativ auf einen dafür vorauszusetzenden, sie vermögenden Träger. Gott als Träger ›böser Möglichkeit‹ ist auszuscheiden. Deshalb muss im Falle der Erschaffung irgendeiner Welt zuerst der geschaffene Mensch in seiner Freiheit existieren, bevor die ihn einschließende mögliche Welt in Beziehung auf die Realisierung der bösen oder aber guten Möglichkeiten bestimmt sein kann. (3) Die Leibnizsche Voraussetzung einer Wahl Gottes zwischen vielen möglichen Welten, deren beste als conditio sine qua non dennoch das Böse enthält, als Begründung von dessen Freiheit muss daher von Schelling zurückgewiesen werden. Denn angesichts der Güte und Allmacht seines eigenen Wesens kann Gott nur eine einzige mögliche und zugleich maximal gute Welt zur Erschaffung offenstehen: das »System der Freiheit« in Gemeinschaft mit den Menschen. Gott erschafft diese einzig mögliche Welt aus freien Stücken genau dann, wenn er sich zugleich für fähig und willens erkennt, alle vorausgesehenen Folgen einer freien Entscheidung des Menschen zum Bösen durch sein eigenes geschichtliches Mithandeln wieder zum Guten zu wenden.

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