Abstract

Die neue Approbationsordnung stärkt das Gewicht des Faches Gynäkologie und Geburtshilfe in der studentischen Ausbildung. Vor allem die Lehre am Krankenbett sowie das problemorientierte Lernen sind nun für die Frauenheilkunde im Gesetzestext verankert. Diese Umstellung erfordert von den Universitätskliniken einen deutlich erhöhten logistischen und personellen Aufwand. Die zentralen Neuerungen der gynäkologischen und geburtshilflichen Ausbildung werden exemplarisch für die Ludwig-Maximilians-Universität, München dargestellt. Die gestärkte Bedeutung des Faches innerhalb der Approbationsordnung bedingt auf finanzieller Seite eine erhöhte Zuweisung im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe und definiert eine für Ausbildungszwecke mindestens vorgehaltene Bettenanzahl an Unikliniken. Die Gewinnung von motiviertem und hoch qualifiziertem Nachwuchs für ein klinisches Fach geschieht nicht unwesentlich über die Darstellung im betreffenden Universitäts-Kurs. Insofern kommt dem neu gewonnenen Gewicht der Frauenheilkunde eine große Bedeutung für die Personalgewinnung zu. Die deutliche Ausweitung der Lehrbelastung der gynäkologisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Universitätskliniken macht eine strukturierte Ausbildung der Lehrenden notwendig und kann damit zur Personalentwicklung genutzt werden.

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