Abstract

Zusammenfassung Nach Veröffentlichung der damals jüngsten Entscheidung des Joint Board of Appeal der ESAs vom 21. 7. 2022 in ZBB 2022, 240 findet sich nachfolgend die aktuellste Entscheidung einer weiteren Institution, die im Zuge der Bankenunion eingerichtet wurde, dem Beschwerdeausschuss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB Appeal Panel), Art. 85 Abs. 1 VO (EU) Nr. 806/2014. Gem. Art. 85 Abs. 3 der Verordnung kann jede natürlich oder juristische Person einschließlich der Abwicklungsbehörden Beschwerde gegen einen der aufgeführten Beschlüsse des Abwicklungsausschusses einlegen, sofern dieser gegen sie gerichtet oder sie unmittelbar von diesem betroffen ist. Die in der nachfolgenden Entscheidung verhandelten MREL waren auch bereits Thema der Entscheidung 3/22 des Beschwerdeausschusses vom 13. 2. 2023. Ausführungen zu dieser finden sich bei Lamandini/Ramos Munoz, ZBB 2023, 158 – in diesem Heft.

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