Abstract

Zusammenfassung Ziel Gemäß den Anforderungen des Strahlenschutzrechts hat vor der erstmaligen Behandlung mit radioaktiven Stoffen eine Risikoanalyse (RA) zu erfolgen. Die Durchführung einer solchen RA im Bereich der universitären Nuklearmedizin wurde 2020 publiziert 1. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat eine Aktualisierung bei wesentlichen Änderungen von Teilprozessen zu erfolgen. Spätestens nach 3 Jahren wird eine Überprüfung empfohlen. Die Umsetzung und die Ergebnisse der Aktualisierung werden vorgestellt. Methodik Es erfolgten schrittweise eine Evaluation der im Rahmen der initialen RA abgeleiteten Maßnahmen, eine Analyse eigener meldepflichtiger Vorkommnisse sowie von Vorkommnissen des BfS-geführten Melde- und Informationssystems für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen (BeVoMed). Des Weiteren wurde die RA auf neue Therapien ausgeweitet und Teilbewertungen basierend auf aktuellen Erkenntnissen aktualisiert. Ergebnisse Die im Rahmen der 2019 durchgeführten RA identifizierten Maßnahmen führten für die Radiojodtherapie, die RSO sowie die SIRT zu einer Reduktion der Risikoprioritätszahlen aufgrund einer Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeiten. Ein meldepflichtiges Vorkommnis wurde erkannt und analysiert. Die 3-jährige Erfahrung führte zudem bei vielen Prozessen zu einer Reduktion der Auftretenswahrscheinlichkeit. Schlussfolgerung Die Aktualisierung der RA hat zu einer Reduktion der Risikoprioritätszahl als Maß für die Risikobewertung geführt, was die hohe Sicherheit bei der Durchführung nuklearmedizinischer Therapien unterstreicht. Dieses Resultat spiegelt sich in der geringen Anzahl gemeldeter nuklearmedizinischer Vorkommnisse des zentralen BeVoMed-Systems wider.

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